Schulgeld und Förderung
Schulgeld
Grundsätzlich erheben wir an unserer Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe kein Schulgeld.
Ausbildungsvergütung
Schüler- und Schülerinnen, welche die 1-jährige Ausbildung zum/zur Pflegefachhelfer/-in (Altenpflege) absolvieren, erhalten eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag des Trägers richtet.
Förderung
Die Ausbildungen an unserer Schule können über WeGebAU oder auch Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.
Beim zuständigen Landratsamt können Leistungen nach dem Ausbildungsfördergesetz (BAföG) beantragt werden.
Informationen
aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen
Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.